53721 Siegburg

Ladenlokal in der Siegburger Fußgängerzone

VERMIETET
Ladenlokal in der Siegburger Fußgängerzone Ladenlokal in der Siegburger Fußgängerzone

Eckdaten zum Objekt

ObjektartLadenlokal
Nutzflächeca. 65 m²
Nebenflächeca. 35 m²
Schaufensterfrontca. 6 Meter
Baujahr1874, 1997 saniert
Etagenzahl3
Kellerja
Befeuerung/EnergieträgerErdgas, leicht
HeizungsartEtagenheizung
EnergieausweisVerbrauchsausweis
Energieverbrauchskennwert332,8 kWh/(m²*a)
Bezugsfrei ab01.10.2019
Maklerhonorar3 Monatskaltmieten von Mieterseite zzgl. MwSt.

Objektbeschreibung

Das Ladenlokal befindet sich in einem Wohn- und Geschäftshaus auf Hälfte der Kaiserstraße. Die Kaiserstraße ist die Hauptfußgängerzone in Siegburg und bietet Ihnen den optimalen Standort, Ihre Waren oder Dienstleistungen gut zu präsentieren.

Ausstattung

Im Erdgeschoss befindet sich das Ladenlokal, welches über 2 Stufen zu erreichen ist. Diverse Nebenräume, sowie ein Keller, sind zum Objekt dazugehörig.

Lage

Das angebotene Ladenlokal befindet sich auf der Fußgängerzone von Siegburg. Hier sind sowohl Einzelhandelsgeschäfte, als auch Fillialisten und Gastronomiebetriebe zu finden.
Ein Parkhaus befindet sich in direkter Nähe, hinter dem Objekt.
Der ICE Bahnhof ist in ca. 10 Gehminuten, mit einer Vielzahl an Verbindungen an die Großstädte Köln, Frankfurt am Main und Bonn, erreichbar.
Hervorzuheben ist auch die optimale Verkehrsanbindung. Überregionale wie regionale Autobahnen sind ebenfalls in wenigen Minuten zu erreichen. (Autobahnauffahrten A 3 und A 560)
Der historische Marktplatz befindet sich ca. 5 Gehminuten entfernt.

Sonstiges

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Kontakt

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien Krudewig GmbH, Holzgasse 25, 53721 Siegburg - Fax: 02241 68231 - info@immobilien-krudewig.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wiederrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufstfrist absenden.

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Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

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